Schwerpunkte

Schwerpunkte

Für jeden Bewertungsanlass bieten wir Ihnen die passende Lösung.
Dabei beraten wir Sie auch gerne, welche Art von Gutachten für Ihr Anliegen in Frage kommt.

VERKEHRSWERT-GUTACHTEN

Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie zur Einreichung beim Finanzamt oder vor Gericht.

Ein Verkehrswertgutachten nach den Vorgaben des §194 BauGB stellt die vollumfänglichste Art aller Wertermittlungs-Gutachten dar. Wir erstellen Ihnen ein gerichtsfestes Wertgutachten nach allen aktuellen rechtlichen Aspekten und Vorgaben.

So kann das von uns erstellte Gutachten bei steuerlichen Auseinandersetzungen beim Finanzamt eingereicht werden, als auch vor Gericht in einer Scheidungs- oder Erbangelegenheit Anwendung finden.

KURZ-GUTACHTEN

Das Kurzgutachten verschafft Ihnen einen belastbaren Überblick über Ihre Vermögenswerte. Kurz und Gut.

Es muss nicht immer ein gerichtsfestes Vollgutachten sein. Für eine Vermögensübersicht, zum Kauf und Verkauf einer Immobilie oder für eine außergerichtliche Einigung, bieten wir Ihnen ein Kurzgutachten an. Dies spart sowohl Zeit in der Gutachtenerstellung, sowie Honorarkosten.

Die enthaltene Wertermittlung entspricht der eines Vollgutachtens, es werden lediglich die Baubeschreibung und die Gesetzestexte deutlich gekürzt. Die spätere Ausarbeitung eines Kurzgutachtens zu einem Vollgutachten ist jederzeit möglich.

Beleihungswert-gutachten

Bei einer Immobilienfinanzierung stärkt ein Beleihungswertgutachten Ihre Verhandlungsposition.

Bei einer Finanzierung durch eine Bank wird ab einer gewissen Darlehenssumme ein Beleihungswertgutachten fällig. Oft wird dieses von der Bank direkt angefertigt. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Banken, erstellen auch wir Ihnen ein Beleihungswertverordnung-konformes Gutachten zur Einreichung bei Ihrer Hausbank oder Ihrer Finanzierungsbank.

Oft stärkt solch ein neutrales Gutachten Ihre Verhandlungsposition in der Finanzierung deutlich.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welches Gutachten für Sie in Frage kommt, bzw. wie solch in Gutachten aussieht, beraten wir Sie gerne unverbindlich. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne ein entsprechendes Mustergutachten zu.